Laufzeit | 1811 - 1909 |
Erschließungszustand | erschlossen |
Kürzel | WABUE |
Die Wanderbücher wurden den Handwerksgesellen nach Beendigung ihrer Lehrzeit (Lossprechung) von der „Obrigkeit“, v. a. dem Rat der Ausgangsgemeinde, für die folgende Wanderschaft ausgehändigt. Grundlage bildete das Königlich-Sächsische Mandat vom 1. Dezember 1810. Das Absolvieren der Wanderjahre war eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine spätere Meisterprüfung. Die Bücher dienten zum einen als persönliche Reiselegitimation, zum anderen aber auch als Nachweis für den ordnungsgemäßen Verlauf der Wanderschaft, indem die einzelnen Stationen von dem jeweiligen Rat bestätigt werden mussten.
Sie enthalten detaillierte Angaben zur Person und zu den einzelnen Stationen der Wanderung. Deswegen sind sie eine gute Quelle für Familien- bzw. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.