Laufzeit | 1685 - 1972 |
Erschließungszustand | erschlossen |
Kürzel | Pl |
Der Bestand beinhaltet Akten der bis 1923 eigenständigen politischen Gemeinden Niederplanitz und Oberplanitz sowie nach deren Zusammenschluss Akten der Einheitsgemeinde Planitz, welche 1924 das Stadtrecht erhielt.
Akten zur Grundherrschaft und Gutsherrschaft, die seit Ende des 17. Jahrhunderts durch Familienmitglieder der von Arnims ausgeübt wurde, gehören nicht zum Bestand, sondern befinden sich in den Sächsischen Staatsarchiven. Die Protokolle der von Arnimschen Gerichte befinden sich allerdings im Bestand Amtsgericht.
Akten aus amtshauptmannschaftlicher Verwaltungstätigkeit, die zum Zeitpunkt der Eingemeindung der Stadt Planitz nach Zwickau am 1. Januar 1944 vor Ort lagerten, gingen in den Bestand mit ein.