Laufzeit | ab 1841 |
Erschließungszustand |
teilerschlossen, |
Kürzel | BA |
Mit der Verwaltungsreform im Jahr 1831 wurde das Gesetz eingeführt, dass für jede bauliche Veränderung des Stadtbildes eine eigene Akte angelegt werden muss. Bis dato wurden Bauten in Sammelakten aufgeführt oder sind in Ratsprotokollen erwähnt worden.
Die bisher älteste verzeichnete Bauakte stammt aus dem Jahr 1841.
Der Bestand besteht aus historischen Akten der Bauämter der Stadt Zwickau. Diese archivieren regelmäßig Bauakten, weshalb der Bestand stetig wächst.
Alle Akten vor 1990 sind zu Archivgut gewidmet und zählen somit zum Landeskulturgut, welches zu Forschungszwecken genutzt werden darf. Sie unterliegen den Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes.
Einige der historischen Bauakten sind aufgrund der schlechten Erhaltung von der Benutzung ausgeschlossen.
Der Großteil der Bauakten ist sporadisch erfasst. Eine Erschließung des Bestandes erfolgt schrittweise.